Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Hotel Astor Altenburg – Altenburger Hotelbetriebsgesellschaft mbH
Bautzner Str. 120, 01099 Dresden

I Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern im Hotel Astor Altenburg, Bahnhofstr. 4 in 04600 Altenburg – Altenburger Hotelbetriebsgesellschaft mbH (nachfolgend „Hotel“) zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist unzulässig, es sei denn, das Hotel hat einer entsprechenden Nutzung im Vorhinein ausdrücklich zugestimmt. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Überlässt der Kunde den Gebrauch einem Dritten, so hat er dessen Verschulden, wie eigenes zu vertreten, auch wenn das Hotel der Überlassung zugestimmt hat. Voraussetzung für die Zustimmung ist im Regelfall, dass der Dritte als zusätzlicher Schuldner den Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag beitritt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

II Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme (Bestätigung) des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Für diese Schadensersatzansprüche sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährung.

III. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer oder gleichwertige Alternativen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung sowie für von ihm in Anspruch genommene weiteren Lieferungen und Leistungen vereinbarten bzw. vom Hotel üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, die auf Veranlassung des Kunden erbracht wurden.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine ggf. anfallende City-Tax ist in den vereinbarten Preisen nicht inbegriffen und zusätzlich zu entrichten.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Inanspruchnahme der Leistung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel üblicherweise berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden zwei Monate vor Inanspruchnahme der Leistung 50 % des vereinbarten Preises und bei Kunden, die lediglich über einen Sitz im Ausland verfügen, 75 % des vereinbarten Preises als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie, Anzahlung) zu verlangen.
  7. In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs) ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer 6 oder eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Der Buchungspreis ist vor Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten. Jedenfalls ist das Hotel bei begonnener Inanspruchnahme der Leistung jederzeit berechtigt, Zwischenrechnungen zu erstellen, die der Kunde unverzüglich zu begleichen hat.
  9. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV Rücktritt des Kunden

  1. Der Kunde ist vor Beginn des Aufenthalts jederzeit zur Stornierung des Vertrages berechtigt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle der Stornierung gelten folgende Stornopauschalen (in Prozent des vereinbarten Preises):

  • Bis zum 28. Tag vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei
  • Ab dem 27. bis zum 21. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 25 %
  • Ab dem 20. bis zum 14. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 50 %
  • Ab dem 13. bis zum 7. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 75 %
  • Ab dem 6. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 85 %

Diese Stornopauschalen werden ohne Umsatzsteuer als echter Schadensersatz in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wurde im Einzelfall vereinbart, dass ein Recht zur Stornierung nur innerhalb einer bestimmten Frist besteht, erlischt dieses mit Fristablauf. Der Vertrag bleibt dann in vollem Umfang wirksam, und der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn er die Leistungen, insbesondere die Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.

  1. Falls und soweit der Kunde nicht stornierte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, ist das Hotel verpflichtet, sich etwaige anderweitige Vermietungen sowie ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (no-show fee), zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

V Rücktritt des Hotels

  1. Hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei zu stornieren, ist das Hotel während dieser Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Recht zur Stornierung verzichtet.
  2. Wird eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt. Das Recht des Hotels, Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, bleibt unberührt. Für die Berechnung des Schadensersatzanspruches gilt Ziffer IV.1. entsprechend.
  3. Das Hotel ist aus wichtigem Grund zum Rücktritt berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden;
    • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • Ein Verstoß gegen Ziffer I.2 vorliegt;
    • Der Zweck oder Anlass der Buchung gesetzeswidrig ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

VI Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung ist das Hotel berechtigt, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) und ab 18.00 Uhr 100 % in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  4. Die Zimmer des Hotels sind Nichtraucherzimmer. Notwendiger Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nichtraucherzimmern wird dem Gast mit pauschal 240,- € berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Es ist untersagt, hoteleigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, einschließlich Handtücher und Bademäntel, beim Verlassen des Hotels mitzunehmen. Zuwiderhandlungen können zur Strafanzeige und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln. Bei übermäßiger Abnutzung, Beschädigung oder Verschmutzung ist das Hotel berechtigt, diese auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Der Kunde trägt sämtliche damit verbundenen Kosten für Reparaturarbeiten, Ersatzbeschaffung, Bearbeitungsgebühren sowie anfallende Betriebsunterbrechungs- und Ausfallkosten.

VII. Haftung des Hotels

  1. Die Haftung des Hotels ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). Die Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Kunde ist gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,- €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc.) ist die Haftung auf 800,- € begrenzt, es sei denn, das Hotel oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren, falls dieses vorhanden ist.
  3. Wird dem Kunden auf dem Hotelgrundstück ein Stellplatz (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt, begründet dies keinen Verwahrungsvertrag. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung eines auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugs und dessen Inhalts haftet das Hotel nicht, außer unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für etwaige Schäden haftet das Hotel unter Berücksichtigung von Abs. 1 Satz 2 und 3 nicht.
  5. Eine Haftung des Hotels bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Kreditkartendaten und elektronischen Daten ist unter Berücksichtigung von Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Altenburger Hotelbetriebsgesellschaft mbH in Dresden.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Dresden.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

Gerichtsstand: Dresden
Dresden, Dezember 2024